Was leistet eine priv. Krankenzusatzversicherung?

Krankheitskostenzusatzversicherung für gesetzlich Pflichtversicherte

Stellen Sie als gesetzlich Pflichtversicherter eine Online Anfrage zum kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich für eine private Krankenzusatzversicherung (PKV-zusatz) und erhöhen Sie Ihren Versicherungsschutz auf PKV Leistungsniveau

Zusatztarife können von allen gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden. Ihr Leistungsumfang richtet sich nach den Wünschen der Kunden. Dadurch ist es möglich auch als Versicherter in einer GKV als Patient 1. Klasse behandelt zu werden.

Der Gesetzlich Versicherte hat beim Abschluss einer Privaten Krankenzusatzversicherung die Wahl zwischen mehreren Tarifoptionen:

Ergänzungstarife stocken die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse u.a. im Bereich Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen auf. Auch Zuzahlungen des Versicherers, wie zum Beispiel die Praxisgebühr können verringert werden. Im Ergänzungstarif werden allerdings nicht alle anfallenden Kosten zu 100% abgedeckt, den es handelt sich lediglich um einen Tarif, der die GKV Leistungen aufstockt.

Der ambulante Zusatztarif erhält beim Arztbesuch die Versorgung entsprechend eines Privatpatienten. Dazu wird mit der GKV ein Kostenerstattungsprinzip vereinbart.

Der stationäre Zusatztarif erweitert die Leistungen der GKV im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, die lediglich die Kosten für ein Mehrbettzimmer und Versorgung durch den diensthabenden Arzt übernimmt. Durch Einschluss des stationären Zusatztarifes ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt möglich.

Eine Zahnzusatzversicherung stockt die Leistungen der zahnärztlichen Grundversorgung auf, indem die prozentuale Leistung der GKV erhöht oder die Versorgung mit höherwertigem Zahnersatz möglich wird. Die Zahnzusatzversicherung deckt anfallende Kosten nicht vollständig (100%), denn es verbleiben bei jedem Tarif Eigenanteile, die nicht versichert werden können.

Krankentagegeld-Tarife sicheren Verdienstausfälle durch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ab, z.B. bei Angestellten und Arbeitnehmern ab dem 43. Krankheitstag

Krankenhaustagegeld-Tarife – übernehmen die zusätzlichen Kosten, die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehen, (z.B. Einbettzimmerzuschlag, Telefon, TV)

Vorsorgetarife reduzieren den im Alter zu zahlenden Beitrag für die private Krankenzusatzversicherung

Pflegezusatztarife stocken die Leistungen der Pflegepflichtversicherung auf

Sonstige Tarife, übernehmen zum Beispiel zusätzliche Kosten für ambulante oder stationäre Kuren, die nicht vom zuständigen Leistungsträger (Berufsgenossenschaft) gezahlt werden

Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich über die verschiedenen Tarife und Leistungsangebote der jeweiligen Private Krankenzusatzversicherung Anbieter. Fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich weitere Informationen zum Thema Private Krankenzusatzversicherung an.