Über pkv-beitrag.net

Unabhängige Finanzexperten

Ihre PKV-Anfrage wird an einen unabhängigen Versicherungsmakler/in weitergeleitet. Versicherungsmakler/in ist, wer im Auftrag nach § 93 HGB (§ 59 Abs. 3 VVG) gewerbsmäßig Versicherungsverträge vermittelt bzw. abschließt.

Unabhängige Versicherungsmakler unterhalten – im Unterschied zu Versicherungsvertretern – keine vertraglichen Verpflichtungen zu einen oder mehreren Versicherungsgesellschaften. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler unterliegt der Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO und wird nur durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) erteilt.

Die gewerbliche Erlaubnis als Versicherungsmakler wird nur erteilt, wenn persönliche Zuverlässigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden. Außerdem sind Versicherungsmakler verpflichtet, sich im Vermittlerregister eintragen zu lassen.

Die Eintragung des Versicherungsmaklers können Sie online überprüfen:

www.vermittlerregister.info

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DHIK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin

Telefon: 030/30 20308 0
Fax: 030/30 20308 1000
E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de

Das Internetportal www.pkv-beitrag.net legt größten Wert auf ein neutrales und umfassendes Angebot und kooperiert daher nicht mit Versicherungsvertretern, die entweder mehrere Versicherungsgesellschaften vertreten (Mehrfachvertreter) oder als Ausschließlichkeitsvertreter nur für eine Versicherungsgesellschaft tätig sind.

Schlichtungsstelle für PKV Beschwerden:

www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Telefon: 01802 55 04 44
(0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz bzw. 0, 42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen)
Fax: 030/20 45 89 31
E-Mail: ombudsmann@pkv.de

Der PKV-Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Beschwerden über die private Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese Mitglieder im Verband der privaten Krankenversicherung e.V. sind. Er ist nicht zuständig, wenn die gleiche Streitfrage bereits vor einem Gericht, einer anderen Schiedsstelle oder sonstigen Einrichtung behandelt wird oder wurde. Nach § 214k VVG wird der Ombudsmann als zuständige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Vermittler und Kunden anerkannt werden. Hierbei wird das Schlichtungsverfahren für Versicherungsmakler und -berater kostenpflichtig sein, Beschwerden über Versicherungsvertreter werden hingegen kostenfrei bleiben, hier trägt der betroffene Versicherer die Kosten.