Basistarif

Basistarif

Seit Januar 2009 gilt für alle – die vom Gesetzgeber in der Gesundheitsreform vorgeschriebene – Krankenversicherungspflicht. Damit wird für jeden, der nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, eine private Krankenversicherung Pflicht. Die Versicherungsgesellschaften wurden verpflichtet einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten.

  • Der Basistarif entspricht in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV. Die kassenärztlichen Vereinigungen stellen die Behandlung von Basistarif-Patienten sicher
  • Der Basistarif kostet nicht mehr als der Höchstbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung (entspricht 2011 in etwa 618 Euro bei einem GKV-Beitragssatz von 15,5% und einer Beitragsbemessungsgrenze von 4125 € im Monat) Geschlecht und Eintrittsalter bestimmen die Höhe des Beitrages. Aufgrund der brancheneinheitlichen Berechnung unterscheiden sich die Beiträge zwischen den Gesellschaften nur geringfügig
  • ist der Versicherte hilfebedürftig und kann die Beiträge nicht aufbringen, dann zahlt er auf Antrag nur die Hälfte des Beitrages
  • die Versicherungsnehmer werden ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen. Es gibt keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen
  • der Interessent kann die Gesellschaft frei wählen, sie ist zur Aufnahme verpflichtet. Ausnahme: der Interessent hat in der Vergangenheit bereits einen Vertrag bei der Gesellschaft, der aber wegen arglistiger täuschung des Versicherungsnehmers gekündigt wurde
  • Die Basistarife werden auch mit einem Selbstbehalt von 300, 600, 900 und 1200 Euro im Jahr angeboten


Durch die Gesundheitsreform wird nun seit Januar 2009 sichergestellt, dass auch bisher nicht versicherte Personen einen Mindestschutz in der Krankenversicherung genießen, der die ambulante und stationäre Behandlung umfasst. Die Versicherungspflicht bedeutet aber auch das für Personen, die bisher immer noch nicht versichert sind (obwohl seit Anfang 2009 Pflicht) Beitragszuschläge für jeden verspäteten Monat fällig werden.

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung eignet sich für:

  • bisher nicht versicherte Personen (z.B. nach längerem Auslandsaufenthalt)
  • Beihilfeberechtigte (Beamte und Pensionäre), die bisher ausschließlich über die Beihilfe des Dienstherren versorgt waren
  • Privat Krankenversicherte, die in den günstigeren Basistarif wechseln wollen um Beiträge zu sparen. Die Altersrückstellung des bisherigen Tarifs wird voll auf den Beitrag des Basistarifs angerechnet
  • Senioren über 55 Jahre, die aus dem Standardtarif für Rentner in den günstigeren Basistarif wechseln wollen. Die gebildeten Altersrückstellungen werden dabei übernommen
  • freiwillig gesetzlich Versicherte, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, aber aufgrund von Vorerkrankungen nur teure Tarife angeboten bekommen.