Was leistet eine private Krankenvollversicherung?
Krankenvollversicherung (PKV-Voll) für nicht gesetzlich Pflichtversicherte
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Die Krankenvollversicherung (PKV-voll) kann von folgenden Personengruppen abgeschlossen werden:
- Arbeitnehmern, die über der Pflichtversicherungsgrenze (Jahr 2010: 49.500 EUR Jahresbruttoeinkommen) verdienen
- Selbständigen & Freiberufler
- Mediziner
- Studenten
- Beamten bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst mit Beihilfeberechtigung
Die Private Krankenvollversicherung (PKV-Voll) ist geeignet die Gesetzliche Krankenversicherung GKV zu ersetzen.
Um die Leistungsfähigkeit einer PKV-Voll zu bestimmen, kann der Versicherte Leistungen aus folgenden Tarifgruppen wählen:
- Ambulante Tarife, z.B. Leistungen für Heilpraktiker, alternative Behandlungsmethoden, Leistung für ambulante Psychotherapie, etc.
- Stationäre Tarife regelt die stationäre Unterbringung, z.B. mind. Privatpatient im Zweibettzimmer
- Zahntarife legt die Übernahme der Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz fest, z.B. mind. 80% Zahnbehandlung bzw. 60% Zahnersatz
- Pflegepflichttarife, seit 1995 gesetzlich vorgeschrieben – kann nur abgewählt werden, wenn Pflegepflichtversicherung bei einer anderen Gesellschaft besteht
- Krankentagegeld-Tarife sichert die Verdienstausfälle durch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ab, z.B. bei Selbständigen und Freiberuflern bereits ab dem 1. Krankheitstag
- Krankenhaustagegeld-Tarife – übernimmt die zusätzlichen Kosten, die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehen, (z.B. Einbettzimmerzuschlag, Telefon, TV)
- Vorsorgetarife reduzieren den im Alter zu zahlenden Beitrag für die PKV
- Pflegezusatztarife stockt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung auf
- Sonstige Tarife, übernimmt zum Beispiel zusätzliche Kosten für ambulante oder stationäre Kuren, die nicht vom zuständigen Leistungsträger (Berufsgenossenschaft) gezahlt werden
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